AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Verbrauchern

Vorbemerkung

Wir sehen uns als Partner unserer Kunden und bemühen uns daher stets Ihre Wünsche zu verstehen und auch zu erfüllen. Das heißt auch, dass wir uns in der Praxis um eine kulante und verständnisvolle Geschäftsabwicklung über die Grenzen der allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bemühen. Die nachfolgenden AGBs stellen daher einen Rahmen für die Zusammenarbeit dar, der unsere Verantwortung und Pflichten aufzeigt.

1. Geltungsbereich

1.1. Für den Geschäftsverkehr zwischen Amea Print und Verbrauchern – also Personen, für die das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört – (nachfolgend „Verbraucher") gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB").

1.2. Verträge über Lieferungen und Leistungen durch Amea Print werden ausschließlich unter Anwendung dieser AGB geschlossen.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Verbrauchers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Amea Print hat der Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistung & Preise

2.1. Sofern nichts anderes angeboten oder vereinbart wurde, gelten die Preise von Amea Print ab Werk.

2.2. Die Preise werden in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

2.3. In den Preisen nicht enthalten sind Versandkosten. Etwaige Versandkosten sind immer gesondert angeführt.

2.4. Es gelten die von Amea Print angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotslegung, unter dem Vorbehalt, dass der Verbraucher keine nachträglichen Änderungen wünscht und die gegebenenfalls benötigten produktionsfähigen Daten innerhalb von zwei Wochen nach Angebotslegung übermittelt. Davon ausgenommen sind ganz unwesentliche Änderungen, wie beispielsweise eine Änderung der Lieferadresse. Eine sich daraus ergebende Erhöhung der Versandkosten trägt jedoch der Verbraucher.

3. Zusatzleistungen

3.1. Muster, Entwürfe, Probedrucke (Andrucke) und Reinzeichnungen sowie alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche (z.B. Fertigmachen und Konfektionieren von Druckwerken, Montage von Werbetechnik) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch angefertigt oder durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Der Verbraucher trägt die Kosten der Entwurfs-, Muster- und Probedrucke auch dann, wenn kein Folgeauftrag erfolgt.

3.3. Weichen die Entwurfs-, Muster- und Probedrucke von der Vorlage des Verbrauchers nur geringfügig ab, so hat der Verbraucher die Kosten weiterer allenfalls von ihm gewünschter Entwurfs-, Muster- und Probedrucke zu tragen.

3.4. Korrekturabzüge werden dem Verbraucher nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Amea Print ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. In diesem Fall ist der Verbraucher verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen.

3.5. Amea Print ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Verbraucher eine angemessene Frist von einer Woche zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug als genehmigt gilt, wenn Amea Print den Verbraucher zu Beginn dieser Frist auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hingewiesen hat.

3.6. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzugs Abstand genommen, so haftet Amea Print für eine verschuldete Unrichtigkeit der Druckausführung.

4. Vertragsabschluss

4.1. Angebote und Preisangaben von Amea Print sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.

4.2. Der Verbraucher unterbreitet mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot.

4.3. Bei Bestellungen über den Online-Shop oder per E-Mail erhält der Verbraucher eine Auftragsbestätigung. Diese ist eine verbindliche Bestellbestätigung.

4.4. Amea Print kann Angebote von Verbrauchern binnen einer Woche nach Zugang des Angebots, im Fall einer Bestellung über den Online-Shop binnen drei Tagen annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung an den Verbraucher zustande.

4.5. Bei elektronischen Vertragsabschlüssen wird der Vertragstext von Amea Print nach Vertragsabschluss nicht gespeichert (§ 9 ECG).

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum von Amea Print.

6. Nachträgliche Änderungen des Vertrags

6.1. Änderungen der Bestellung durch den Verbraucher nach Vertragsabschluss (z.B. im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) bedürfen der Zustimmung von Amea Print. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Verbraucher wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.

6.2. Änderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Verbraucher nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur).

6.3. Amea Print haftet im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Verbraucher nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.

6.4. Bei telefonischen angeordneten Änderungen übernimmt Amea Print keine Haftung für die Richtigkeit der Durchführung.

7. Widerrufsbelehrung

7.1. Amea Print hat das Recht, von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, sofern entweder die übermittelten Druckdaten oder die Erfüllung des Vertrags gegen österreichische Strafgesetze verstoßen oder rassistische, die Bundesverfassung der Republik Österreich oder sonstige sittenwidrige Ziele verfolgen würden.

7.2. Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

7.3. Der Verbraucher hat das Recht, binnen zehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

7.4. Die Widerrufsfrist beträgt zehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

7.5 Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen der Verbraucher uns Amea Print, Schulstraße 25, 2011 Sierndorf, Österreich, office@amea-print.at, Telefon: +43 676 7509 302) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Es kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

7.6. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Amea Print mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Er hat die Möglichkeit, nicht aber die Verpflichtung das nachstehende Rücktrittsformular zu verwenden:

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An

Amea Print

Schulstraße 25

2011 Sierndorf

E-Mail: office@amea-print.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) ........................... /erhalten am (*) .................................... Name des/der Verbraucher(s) ..................................................................... Anschrift des/der Verbraucher(s)

............................................................... Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

..................................................................................................................... Datum ................................

(*) Unzutreffendes streichen.

7.7. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, wenn der Verbraucher die Erklärung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.

8. Folgen des Widerrufs

8.1. Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, haben wir alle Zahlungen, die wir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung des Widerrufs dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird. Amea Print trägt die Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Verbraucher zurückzuführen ist.

9. Zahlung

9.1. Rechnungen werden gemeinsam mit der Bestellung oder separat per Post oder elektronisch per E-Mail zugesandt. Die Fälligkeit ist auf der Rechnung ausdrücklich angeführt.

9.2. Sofern auf der Rechnung nicht eine andere Bankverbindung angegeben wird, sind Zahlungen an die folgende Kontoverbindung zu leisten:

Bank: Sparkasse Korneuburg AG

Zahlungsempfänger: Belmin Salihovic

IBAN: AT54 2022 7000 0001 7236

BIC: SSKOAT21XXX

Bei Überweisungen ist im Feld die Rechnungsnummer anzugeben, da sonst eine Schuldbefreiende Zuordnung der Zahlung nicht erfolgen kann.

9.3. Bei größeren Bestellungen sowie Bestellungen, welche die Anschaffung von Sondermaterialien erfordern, kann Amea Print vom Verbraucher eine Vorauszahlung sowie – entsprechend der geleisteten Arbeit – durch Zustellung von Teilrechnungen auch Teilzahlungen verlangen.

9.4. Amea Print akzeptiert eine Reihe von Zahlungsmöglichkeiten: PayPal, MasterCard, Visa, Sofort-Überweisung, bei denen die Abwicklung der Bezahlung über entsprechende externe Partner erfolgt. Bitte beachten Sie allenfalls auch deren AGBs und Datenschutzrichtlinien im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Amea Print behält sich jedoch das Recht vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern oder eine Bonitätsprüfung des Verbrauchers durchzuführen.

Rechnungen erhalten Sie Standardmäßig per E-Mail als PDF-Dokument. Beim Kauf auf Rechnung gelten ab Rechnungserhalt 14 Tage Zahlungsziel.

10. Zahlungsverzug

10.1. Der Verbraucher verpflichtet sich, im Fall eines Zahlungsverzugs die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Einbeziehung eines Inkassobüros ist der Verbraucher dazu verpflichtet, die Amea Print dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern Amea Print das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Verbraucher, pro Mahnung einen Betrag von EUR 15,-- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,-- jeweils zu bezahlen.

10.2. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

10.3. Bei Zahlungsverzug ist Amea Print berechtigt, noch nicht fällige Rechnungen fällig zu stellen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an offenen Bestellungen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Über dies ist Amea Print berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten.

10.4. Schließt der Verbraucher den Vertrag im Namen eines Dritten, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung gegen diesen Dritten als Bürge. Amea Print kann die Zahlung der offenen Forderung vom Verbraucher erst nach erfolgloser Mahnung des Dritten verlangen.

10.5. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Verbraucher für die Bezahlung des Rechnungsbetrags solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.

11. Versand

11.1. Amea Print versendet an Adressen innerhalb Österreichs sowie in die Europäische Union.

11.2. Die aktuell möglichen Versandarten und deren Kosten werden auf der Website von Amea Print unter "Versand und Abholung" angezeigt.

11.3. Amea Print ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zuzustellen. Bei Teillieferungen sind auch Teilrechnungen zulässig.

11.4. Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab. Genaue Informationen dazu finden sich auf der Website von Amea Print. Die Lieferzeit wird ab Auftragsklarheit bemessen, sofern zu diesem Zeitpunkt Amea Print alle erforderlichen Arbeitsunterlagen, insbesondere die druckfähigen Vorlagen (vgl. Punkt 16. "Beigestellte Materialien") zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Andernfalls beginnt die Lieferzeit, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

11.5. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Mustern sowie für die Dauer der Prüfung von zur Freigabe übersandten Produktionsergebnissen durch den Verbraucher wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

11.6. Ist die Einhaltung der Lieferzeit von der termingerechten Mitwirkung des Verbrauchers abhängig (z.B. Bereitstellung mangelfreier Daten und benötigter Arbeitsunterlagen, Bereitstellung zu verarbeitenden Materialien) und kommt dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so haftet Amea Print nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Fall nachträglicher Auftragsänderungen durch den Verbraucher. Überdies hat Amea Print einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus allenfalls entstehenden – vom Verbraucher schuldhaft verursachten – Kosten.

11.7. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an der vom Verbraucher angegebenen Lieferadresse auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Verbraucher mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Hat der Verbraucher selbst einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne dabei eine von Amea Print vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Beförderer über.

12. Lieferverzug

12.1. Bei Lieferverzug muss der Verbraucher eine – an der jeweiligen Bestellung orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Verbraucher unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten.

12.2. Der Verbraucher kann jedoch bei Lieferverzug sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Fixgeschäft vorliegt oder Amea Print die Leistung unberechtigt und endgültig verweigert bzw. nicht in der Lage ist, binnen angemessener Frist zu liefern.

12.3. Tritt der Verbraucher infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurück, so wird der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt.

13. Annahmeverzug

13.1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen.

13.2. Befindet sich der Verbraucher im Annahmeverzug, so ist Amea Print berechtigt, die Ware für die Dauer von 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Verbrauchers selbst oder bei einem Spediteur einzulagern (vgl. dazu auch Punkt 17. "Aufbewahrung").

14. Gewährleistung

14.1. Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen oder unterschiedlicher Farbräume oder unterschiedlicher Materialeigenschaften) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.

14.2. Amea Print haftet nicht für allfällige Datenübertragungsfehler.

14.3. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von Amea Print verschuldet sind und nicht vom Verbraucher vor Produktion freigegeben wurden.

14.4. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung") maßgebend.

14.5. Nach erfolgter Datenübermittlung, Druckreife- oder sonstiger Freigabeerklärung durch den Verbraucher geht die Gefahr etwaiger Fehler auf ihn über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Anschluss an die Druckreife- bzw. Freigabeerklärung entstanden sind oder erkannt werden konnten.

14.6. Bei einer berechtigten Beanstandung kann der Verbraucher zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Amea Print ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder tunlich, so kann der Verbraucher Preisminderung oder – sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung des Vertrags verlangen.

14.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

14.8. Die Haftung von Amea Print für allfällige Mangelfolgeschäden besteht nur nach Maßgabe des Punkts 15. ("Haftungsbeschränkungen").

14.9. Können die beanstandeten Druckerzeugnisse Amea Print nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Verbraucher nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn er Amea Print eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorlegt.

15. Haftungsbeschränkung

15.1. Schadenersatzansprüche des Verbrauchers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Amea Print nur für allfällige Personenschäden.

15.2. Im Haftungsfall kann nur Geldersatz verlangt werden.

15.3. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.

15.4. Die Punkte 15.1. bis 15.3. gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse, d.h. auch dann, wenn kein Vertrag zustande kommt.

16. Beigestellte Materialien und beigestellte Daten

16.1. Amea Print übernimmt beigestellten Materialien nur unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche durch den Verbraucher zur Bearbeitung. Amea Print haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust beigestellter Materialien, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Amea Print nimmt nach Abschluss der Produktion eine optische Qualitätskontrolle vor, kann Qualität und Haltbarkeit von Produktionsergebnissen auf beigestellten Materialen oder Objekten aus technischen Gründen nicht garantieren. Der Verbraucher nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet ausdrücklich auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandel. Der Verbraucher wurde vor Auftragserteilung über die zum Einsatz gelangenden Produktionsverfahren ausführlich informiert und gewährleistet, dass die von ihm beigestellten Materialien und Objekt die dafür erforderlichen Eigenschaften aufweisen.

16.2. Sollte eine gesonderte Überprüfung durch Amea Print gefordert werden, so werden diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet.

16.3. Bei vom Verbraucher oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten trägt der Verbraucher bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke. Eine Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers und wird gesondert in Rechnung gestellt.

16.4. Wird vom Verbraucher kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei Amea Print nicht bestellt, so übernimmt Amea Print keine Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Drucks. Dies gilt auch dann, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.

16.5. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Verbraucher. Amea Print ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke anzufertigen.

16.6. Für beigestellte Materialien gelten zusätzlich folgende Punkte hinsichtlich der Spezifikation: 16.6.1. Amea Print ist eine Composite-Datei im PDF- (möglichst PDF/X4) TIFF/IT- oder TIFF-Format bereitzustellen. Im Dokument enthaltene Schriften sind einzubetten oder zu vektorisieren oder zu rastern, importierte Bilddateien und Feindaten (OPI) einzubetten.

16.6.2. Office Dateien (Word, PowerPoint, Publisher) werden nur nach vorheriger Absprache mit Amea Print akzeptiert

16.6.3. Bilddateien sind als CMYK-Dateien bereitzustellen.

16.6.4. Anwendungsformate (z.B. Quark, Photoshop, InDesign) werden nur nach vorheriger Absprache mit Amea Print akzeptiert.

16.6.5. Der Verbraucher stellt sicher, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Zeichensätze (Fonts) verwendet werden.

16.6.6. Die Datenmenge beträgt maximal 100 MB. Bei Überschreitung dieser maximalen Datenmenge werden die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten nach dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand verrechnet.

16.7. Amea Print steht an den vom Verbraucher beigestellten Materialien bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungsrecht zu.

17. Aufbewahrung und Archivierung

17.1. Amea Print zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von Amea Print nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Verbraucher oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Verbraucher selbst zu besorgen.

18. Eigentum und Rechte an eingesetzten Mitteln und Erzeugnissen

18.1. Auf Wunsch des Verbrauchers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen – im Eigentum von Amea Print.

18.2. Wenn Amea Print selbst Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, so erwirbt der Verbraucher mit der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten. 18.3.Im Übrigen hat Amea Print das ausschließliche Recht, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u.ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Amea Print ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben. 18.4.Der Verbraucher sichert zu, dass er über die Rechte zu jedweder Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der von ihm beigestellten Vorlagen und Materialien verfügt und dass durch die Auftragsausführung durch Amea Print keinerlei wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden.

18.5. Werden vom Verbraucher Schriften bzw. eine Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Verbraucher Amea Print zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.

19. Verarbeitung personenbezogener Daten

19.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auf alle im Zusammenhang mit dem Druckauftrag übermittelten personenbezogenen Daten aufmerksam zu machen – seien es personenbezogene Daten in den Druckdaten oder beigestellte Adresslisten. Wenn der Auftraggeber personenbezogene Daten im Druckauftrag übermittelt, sorgt er für eine schriftliche Regelung auf Basis des von der Druckerei zur Verfügung gestellten Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung.

19.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber beigestellten Daten auf eventuellen personenbezogenen Daten zu prüfen.

19.3 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer ausdrücklich zu, die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zur Datenverarbeitung berechtigt zu sein.

19.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber verschuldeten Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften schad- und klaglos zu halten.

20. Schad- und Klagloshaltung

20.1. Wird Amea Print von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-,Leistungsschutz-, oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aufgrund der Durchführung eines Auftrags des Verbrauchers in Anspruch genommen, so hat der Verbraucher Amea Print schad- und klaglos zu halten.

20.2. Amea Print muss solche Ansprüche Dritter dem Verbraucher unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Verbraucher auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von Amea Print dem Verfahren bei, so ist Amea Print berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Verbraucher ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schad- und klaglos zu halten.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.

21.2. Hat der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist er in Österreich beschäftigt, so ist für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz, am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Beschäftigung des Verbrauchers ausschließlich zuständig. Dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.

21.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

21.4. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Amea Print.

21.5. Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.

21.6.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.